Grundsatzerklärung gem. §6 Abs. 2 LkSG zur Menschenrechtsstrategie

Mit dieser Grundsatzerklärung verpflichten wir uns zur Einhaltung und Überwachung der menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten im gesamten Unternehmen. So wird sichergestellt, dass alle Unternehmensbereiche unsere gemeinsame Verantwortung beachten und in der täglichen Arbeit umsetzen. Hierzu legen wir die folgenden internationalen Menschenrechtsstandards zugrunde:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
  • Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen
  • Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)

Ergänzend beziehen wir auch ein:

  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (2011) 
  • IFC Performance Standards 2020 (auf Englisch)
  • UN Global Compact (2000)

    Die Einhaltung der geltenden Gesetze ist für uns selbstverständlich. Sollten lokale Rechte und internationale Menschenrechte nicht übereinkommen, werden wir das jeweils nationale Recht beachten, gleichzeitig jedoch eigenständig Wege suchen um die internationalen Menschenrechte im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit sicherzustellen.

    Als IT-Unternehmen bestehen bei uns die höchsten Risiken im Rahmen der Beschaffung von Geschäftsausstattung. Zur Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechts- und umweltbezogenen Standards werden unternehmensspezifische Risiken im Rahmen eines angemessenen Risikomanagement-Verfahrens identifiziert und überwacht. Die Überwachung und Pflege der Risikoanalyse obliegt der Geschäftsleitung oder einer durch sie beauftragten Person. Ihr obliegt auch die un- ternehmensweite Koordination von anlassbezogenen Maßnahmen sowie eine jährliche Wirksamkeitsprüfung der bestehenden Präventionsmaßnahmen. Im Rahmen der Risikoanalyse werden bei notwendigen Maßnahmen die Verantwortlichkeiten zur Umsetzung definiert und die Wirksamkeit der Maßnahmen gemessen.

    Bei Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht wird unverzüglich ein entsprechendes Konzept mit Zeitplan zur Beendigung oder Minimierung der Auswirkungen erstellt und umgesetzt.

    Wir kommunizieren unseren Mitarbeitern, Geschäftspartnern und interessierten Dritten diese Richtlinie, welche Bestandteil unseres Code of Conduct und damit die Grundlage unseres täglichen Handelns ist. Bei Bedarf bieten wir intern entsprechende Trainings zu diesen Themen an.

    Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Mitarbeiter, Geschäftspartner und Dritte vermutete Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung an uns melden. Der Empfang eingehender Meldungen wird dem Hinweisgeber, sofern dieser Kontaktdaten angibt, bestätigt und bei Bedarf weiter erörtert. Anschließend erfolgt eine Prüfung im Rahmen der Risikoanalyse. Das Beschwerdeverfahren wird jährlich auf Wirksamkeit geprüft.

    Unsere Erwartung an Mitarbeiter, Lieferanten, Geschäftspartner und Kunden ist, dass diese unserem Code of Conduct und dieser Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten und umweltbezogenen Erwartungen zustimmen und diese im Rahmen ihrer Tätigkeit einhalten. Wir verpflichten unsere Hauptlieferanten vertraglich zur Einhaltung unseres Verhaltenskodex für Lieferanten.

    Soziale Verantwortung

    digitalsubstrat achtet im Bereich der sozialen Verantwortung vor allem auf die Einhaltung der Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization – ILO) und erwartet dieses auch von den Vertragspartnern. Hierzu gehören insbesondere:

    Ausschluss von Zwangsarbeit

    Es darf keine Zwangs-, Sklaven- oder vergleichbare Arbeit eingesetzt werden. Jede Arbeit muss freiwillig und ohne Androhung von Strafe erfolgen. Dabei darf keine inakzeptable Behandlung, wie psychische oder physische Härte, sexuelle Belästigung oder Erniedrigung erfolgen. Die Beauftragung oder Nutzung von Sicherheitskräften ist zu unterlassen, wenn beim Einsatz Personen unmenschlich oder erniedrigend behandelt oder verletzt werden. Die Vereinigungsfreiheit darf nicht beeinträchtigt werden und Mitarbeitende müssen jederzeit die Arbeit oder das Beschäftigungsverhältnis aus freien Stücken beenden können.

    Verbot von Kinderarbeit

    In keiner Phase der Produktion oder Dienstleistungserbringung darf Kinderarbeit eingesetzt werden. Die Empfehlung aus den ILO- Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung werden eingehalten. Hierbei gilt, dass das Alter nicht geringer sein darf als das Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet, in jedem Fall aber nicht unter dem 15. Lebensjahr. Junge Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen nicht für Tätigkeiten eingesetzt werden, die schädlich für die Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit von Kindern sind. Insbesondere wird sichergestellt, dass die schlimmsten Formen der Kinderarbeit gem. ILO-Übereinkommen 182 in keiner Weise eingesetzt, ge- fördert oder geduldet wird.
     

    Entlohnung

    Das Entgelt für die Arbeit und ggf. Überstunden muss dem nationalen gesetzlichen Mindestlohn oder den branchenüblichen Mindeststandards entsprechen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Entgelte für Überstunden müssen das Entgelt für reguläre Stunden übersteigen. Soweit das so ermittelte Entgelt nicht ausreicht um die Kosten des gewöhnlichen Lebensunterhalts zu decken, besteht die Verpflichtung das Entgelt zu erhöhen. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen sind ebenfalls zu gewähren. Lohnabzüge als Strafmaßnahme sind nicht zulässig. Es wird sichergestellt, dass die Arbeitnehmer eindeutige Informationen über die Zusammensetzung und Höhe ihres Entgelts erhalten.

    Arbeitszeit

    Die Arbeitszeiten müssen den geltenden Gesetzen und Branchenstandards entsprechen. Überstunden sind nur dann zulässig, wenn diese freiwillig erbracht und die gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht überstiegen wird. Nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen ist mindestens ein freier Tag einzuräumen.

    Vereinigungsfreiheit

    Arbeitnehmer haben das Recht Organisationen zu gründen, ihnen beizutreten und Kollektivverhandlungen zu führen sowie zu streiken. Sind die Vereinigungsfreiheit oder das Recht zu Kollektivverhandlungen in einem Land gesetzlich eingeschränkt, werden alternative Möglichkeiten eines Zusammenschlusses der Arbeitnehmer zu diesem Zweck eingeräumt. Eine Diskriminierung aufgrund von Gründung, Beitritt oder Mitgliedschaft in einer derartigen Organisation ist nicht zulässig.

    Diskriminierungsverbot

    Die Ungleichbehandlung von Menschen ist in jeglicher Form unzulässig. Dieses gilt insbesondere für Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Behinderung, Gesundheitsstatus, politischer Überzeugung, Weltanschauung, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung. Die Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen sind zu respektieren.

    Gesundheitsschutz und Sicherheit

    Wir sind für ein sicheres Arbeitsumfeld verantwortlich. Durch Arbeitssicherheitsprozesse werden Vorsorgemaßnahmen gegen Gesundheitsschäden und Unfälle getroffen. Übermäßige körperliche oder geistige Ermüdung werden durch geeignete Maßnahmen verhindert. Zudem werden Beschäftigte regelmäßig über Sicherheitsmaßnahmen informiert. Der Zugang zu Trinkwasser in ausreichender Menge und zu sauberen sanitären Einrichtungen wird sichergestellt. Während der Arbeitszeit werden angemessene Pausenzeiten gewährt.

    Erhalt der natürlichen Lebensgrundlage

    Es wird sichergestellt, dass nicht unter Verstoß gegen das jeweilige Landesrecht Landflächen, Wälder oder Gewässer entzogen werden, die als Lebensgrundlage von Personen dienen. Schädliche Bodenveränderungen, Wasser- und Luftverunreinigungen, Lärmemissionen sowie übermäßiger Wasserverbrauch werden möglichst unterlassen, insbesondere wenn dieses die Gesundheit von Menschen schädigt, die Produktion von Nahrung erheblich beeinträchtigt oder den Zugang zu sauberem Trinkwasser verhindert.

     

    Beschwerdeverfahren

    Hinweise zur Erreichbarkeit, Zuständigkeit und Durchführung des Beschwerdeverfahrens werden in geeigneter Weise an die Mitarbeiter sowie öffentlich bekanntgegeben. Es wird sichergestellt, dass dieses unter Wahrung von Vertraulichkeit und Schutz vor Benachteiligungen zugänglich ist.

     

    Umgang mit Konfliktmineralien

    Es ist ein Prozess etabliert, in Übereinstimmung mit den Leitsätzen der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD), zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Konfliktmineralien wie Zinn, Wolfram, Tantal, Gold und weitere Rohstoffe wie Kobalt aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. Schmelzen und Raffinerien ohne angemessene, auditierte Sorgfaltsprozesse sollen gemieden werden. Wir erwarten dieses auch von unseren Lieferanten.

     

    Industrielles Abwasser

    Wir stellen sicher, dass bei Betriebsabläufen und Fertigungsprozessen entstehendes Abwasser vor der Einleitung oder Entsorgung typisiert, überwacht und bei Bedarf entsprechend behandelt wird um negative Einflüsse auf die Umwelt zu vermeiden. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Reduzierung von Abwässern eingeführt.

     

    Umgang mit Luftemission

    Allgemeine Luft- und Lärmemissionen aus Betriebsabläufen sowie Treibhausgasemissionen sind vor der Freisetzung zu typisieren, zu überwachen und bei Bedarf so zu behandeln, dass negative Einflüsse auf die Umwelt so weit wie möglich reduziert werden. Zudem sind alle Vertragspartner angehalten, wirtschaftliche Lösungen zu finden um Emissionen zu minimieren.

     

    Umgang mit Abfall und gefährlichen Stoffen

    Wir sorgen für einen systematischen Prozess zur Ermittlung, Handhabung, Reduzierung und umweltgerechten Recycling. Verbote der Ausfuhr gefährlicher Abfälle gem. Baseler Übereinkommen vom 22. März 1989 in der aktuellen Fassung werden beachtet. Chemikalien und andere Stoffe, die bei Freisetzung eine Gefährdung der Umwelt darstellen, werden so gehandhabt, dass die Sicherheit im gesamten Herstellungs-, Transport und Recyclingprozess sichergestellt ist.

     

    Verbrauch von Rohstoffen und natürlichen Ressourcen

    Der Verbrauch von Ressourcen wird von uns nach Möglichkeiten reduziert oder vermieden. Wir wirken diesbezüglich auch darauf hin, dass unsere Vertragspartner ebenfalls Ihren Ressourcenverbrauch reduzieren.

     

    Umgang mit Energieverbrauch

    Unser Energieverbrauch während der Produktion und Dienstleistungserbringung wird überwacht und wo immer möglich durch wirtschaftliche Lösungen nachhaltig optimiert.

     

    Fairer Wettbewerb

    Gängige Normen des fairen Wettbewerbs, der Werbung und Geschäftstätigkeit sowie die geltenden Kartellgesetze werden eingehalten. Diese verbieten unter anderem Regelungen und Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre Preise und Konditionen autonom zu bestimmen.

     

    Vertraulichkeit und Datenschutz

    Wir verpflichten uns zur Einhaltung des Schutzes der Informationen von Auftraggebern, Zulieferern, Kunden, Verbrauchern und Arbeitnehmern. Bei der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe von Informationen werden die entsprechenden Datenschutzgesetze und Vorgaben zur Informationssicherheit beachtet.

     

    Integrität, Bestechung und Interessenskonflikte

    Bei allen Geschäftsaktivitäten ist ein Verbot aller Formen von Bestechung, Korruption, Erpressung und Unterschlagung zu beachten. Ein Verfahren zur Überwachung und Durchsetzung der Normen wird eingesetzt, um die Einhaltung der Antikorruptionsgesetze zu gewährleisten.

     

    Geistiges Eigentum

    Die Rechte an geistigem Eigentum sind stets zu respektieren. Jeglicher Technologie- und Know-how-Transfer erfolgt derart, dass die geistigen Eigentumsrechte geschützt sind.

     

    Umsetzung der Anforderungen

    Wir erwarten, dass Risiken innerhalb der Lieferketten identifiziert und durch angemesse-ne Maßnahmen reduziert bzw. abgestellt werden. Vertragspartner sind dazu verpflichtet uns im Fall eines Verdachtes oder Verstoßes in ihren Prozessen zeitnah darüber zu informieren und ein Konzept mit Zeitplan zur Abwendung des Verdachts bzw. Minimierung des Verstoßes einzureichen.

    Wenn eine durch uns gesetzte Nachfrist fruchtlos abläuft, bzw. die Umsetzung der Maßnahmen kein milderes Mittel zulässt, können wir die Geschäftsbeziehung abbrechen und alle Verträge kündigen.

    Ch. Fritsch      R. Peuker
    Geschäftsführung